
Gemäß der seit dem 3. April 2022 geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, wurden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Mit Rücksicht auf alle Lernenden, Lehrenden und andere Beschäftigten des BZPG bitten wir weiterhin um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Gemäß der seit dem 3. April 2022 geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, wurden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Mit Rücksicht auf alle Lernenden, Lehrenden und andere Beschäftigten des BZPG bitten wir weiterhin um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
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